Albanien passt Steuervorschriften mit DAC8 an EU-Standards an
Albanien passt seine Steuergesetzgebung an die Standards der Europäischen Union an und setzt dafür die Richtlinie DAC8 um. Diese sieht vor, Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten zu sammeln und zwischen Steuerbehörden auszutauschen.
Die Generaldirektion für Steuern erklärte, dass das schnelle Wachstum der digitalen Wirtschaft mehr Steuertransparenz und eine stärkere internationale Zusammenarbeit notwendig mache.
DAC8 verpflichtet dazu, Informationen über Kryptotransaktionen zu melden und auszutauschen. Dazu gehören Angaben zur Identität der Nutzer, steuerliche Informationen sowie Daten über den Tausch und die Übertragung von Kryptowerten.
Anbieter von Kryptodienstleistungen und andere meldepflichtige Unternehmen müssen relevante Informationen an die Steuerbehörden weitergeben. Ziel ist es, den internationalen Informationsaustausch zu verbessern und Steuerhinterziehung in der digitalen Wirtschaft zu bekämpfen.
Die albanische Steuerverwaltung betonte, dass sie weiterhin daran arbeitet, die nationale Gesetzgebung an die EU-Standards anzupassen und damit den europäischen Integrationsprozess des Landes zu unterstützen.




